Nachhaltigkeit
Impulse für nachhaltige Städte und Gemeinden aus der Zentralschweiz
Die Kantonspauschale ist ein entscheidender Schritt für familienfreundliche Betreuungsstrukturen im Kanton.
Ab August beteiligt sich der Kanton Zug pauschal mit 33 Prozent an den Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung. Die neue Kantonspauschale entlastet Eltern direkt, stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und setzt kantonsweit einheitliche Rahmenbedingungen für Qualität und Finanzierung.
Der Kanton Zug geht einen bedeutenden Schritt hin zu noch familienfreundlicheren Rahmenbedingungen: Ab dem 1. August 2026 beteiligt er sich mit einer einheitlichen Pauschale von 33 Prozent an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter. Diese Beteiligung gilt sowohl für Kindertagesstätten (Kitas) als auch für Tagesfamilien und kommt allen anspruchsberechtigten Familien unabhängig von ihrem Einkommen zugute. Ziel der neuen Regelung ist es, Eltern finanziell zu entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter zu stärken.
Der Zuger Regierungsrat hat die revidierte Kinderbetreuungsverordnung an seiner Sitzung vom 20. Januar 2026 verabschiedet. Mit dieser Revision setzt er zentrale Bestimmungen des neuen Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) um, das der Kantonsrat Anfang 2025 beschlossen hat. Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für die Einführung der neuen Kantonspauschale sowie für angepasste Qualitäts- und Aufsichtsstandards im Bereich der Kinderbetreuung. Im Zentrum der Revision steht die klare finanzielle Beteiligung des Kantons: Künftig übernimmt dieser pauschal ein Drittel der anfallenden Betreuungskosten für Kinder im Vorschulalter, die in einer bewilligten Kita oder bei einer anerkannten Tagesfamilie betreut werden. Damit ergänzt der Kanton die bisherige Finanzierung, die in erster Linie über kommunale Betreuungsgutscheine organisiert war. Die neue Kantonspauschale bringt für viele Familien eine direkte und spürbare Entlastung. Betreuungskosten gehören für Eltern mit kleinen Kindern zu den grössten laufenden Ausgaben. Insbesondere bei hohen Betreuungsumfängen können diese Kosten einen erheblichen Teil des Haushaltbudgets ausmachen. Mit der Übernahme von 33 Prozent der Betreuungskosten reduziert der Kanton Zug diese finanzielle Belastung deutlich. Anspruch auf die Kantonspauschale haben Erziehungsberechtigte von Kindern ab einem Alter von drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt, sofern sie im Kanton Zug wohnhaft sind. Voraussetzung ist zudem, dass das Kind in einer bewilligten Kindertagesstätte oder bei einer anerkannten Tagesfamilie betreut wird. Weiter müssen die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sein oder sich in einer Ausbildung befinden. Damit trägt die Regelung der Realität vieler Familien Rechnung, in denen beide Elternteile berufstätig sind oder sich weiterqualifizieren. Ein zentraler Aspekt der neuen Pauschale ist ihre Einkommensunabhängigkeit. Anders als bei vielen bisherigen Unterstützungsmodellen spielt das Haushaltseinkommen keine Rolle. Die Kantonspauschale wird allen anspruchsberechtigten Familien in gleicher Höhe gewährt und direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Sie ergänzt die bestehenden Betreuungsgutscheine der Gemeinden, die weiterhin einkommensabhängig ausgestaltet sein können.
Die Beantragung der Kantonspauschale erfolgt über eine digitale Plattform, die einige Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung aufgeschaltet wird. Der Kanton wird rechtzeitig über die genaue Ausgestaltung und den Start der Plattform informieren. Ziel ist ein möglichst einfaches, transparentes und effizientes Verfahren, das den administrativen Aufwand für Eltern gering hält. Sobald die Plattform betriebsbereit ist, wird der Kanton Zug die Öffentlichkeit erneut mittels Medienmitteilung informieren. Gemeinden sowie Betreuungseinrichtungen werden direkt orientiert, damit sie Eltern frühzeitig unterstützen und beraten können. Ergänzend stellt der Kanton alle relevanten Informationen zur Gesuchstellung, zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Auszahlung der Pauschale auf seiner Website zur Verfügung.
Mit der Einführung der Kantonspauschale verfolgt der Kanton Zug klare gesellschafts- und wirtschaftspolitische Ziele. Eine bezahlbare und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist ein zentraler Faktor für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie ermöglicht es Eltern, ihre Erwerbstätigkeit fortzusetzen oder auszubauen, und unterstützt insbesondere den Wiedereinstieg nach der Geburt eines Kindes. Davon profitieren nicht nur die Familien selbst, sondern auch die Wirtschaft. Unternehmen sind zunehmend auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Attraktive Rahmenbedingungen für Familien erhöhen die Standortattraktivität des Kantons Zug und tragen dazu bei, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und langfristig zu halten. Der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler bezeichnet die neue Regelung denn auch als wichtigen Schritt: Die Kantonspauschale sei ein Meilenstein in der familienergänzenden Kinderbetreuung und ein klares Bekenntnis des Kantons zu familienfreundlichen Strukturen. Neben der finanziellen Entlastung bringt die revidierte Kinderbetreuungsverordnung auch inhaltliche Verbesserungen. Sie präzisiert die Aufsichts- und Qualitätsanforderungen für Kindertagesstätten, Tagesfamilien sowie für schulergänzende Betreuungsangebote. Ziel ist es, im gesamten Kanton ein hohes und einheitliches Qualitätsniveau sicherzustellen. Die neuen Vorgaben betreffen unter anderem Betreuungsschlüssel, Qualifikation des Personals, pädagogische Konzepte, Sicherheitsstandards sowie organisatorische Abläufe. Kinder sollen unabhängig von Betreuungsform und Standort von einer qualitativ hochwertigen, verlässlichen und entwicklungsfördernden Betreuung profitieren. Auch die Rolle der Gemeinden wird mit der revidierten Verordnung klarer definiert. Sie erhalten verbindliche Vorgaben, wie sie ein bedarfsgerechtes und verlässliches Betreuungsangebot sicherzustellen haben. Gleichzeitig bietet die neue Regelung den Gemeinden mehr Planungssicherheit, da die kantonale Kostenbeteiligung langfristig festgelegt ist. Die Revision schafft für Betreuungseinrichtungen ebenfalls stabile Rahmenbedingungen. Einheitliche kantonale Standards erleichtern die Planung, fördern die Qualität und stärken die Professionalität im gesamten Bereich der familienergänzenden Betreuung.
Die revidierte Kinderbetreuungsverordnung basiert auf dem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG), das der Kantonsrat Anfang 2025 verabschiedet hat. Mit der nun beschlossenen Verordnung wird dieses Gesetz konkret umgesetzt. Sie bildet das operative Fundament für die neue Finanzierungslogik, die Qualitätsanforderungen und die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Betreuungseinrichtungen
Mit der Einführung der 33-prozentigen Kantonspauschale ab August 2026 setzt der Kanton Zug ein starkes Zeichen für Familien, Kinder und Arbeitgeber. Die Kombination aus finanzieller Entlastung, einfacher Abwicklung, einkommensunabhängiger Unterstützung und klaren Qualitätsstandards macht die familienergänzende Kinderbetreuung zugänglicher, fairer und verlässlicher. Zug stärkt damit nicht nur Familien, sondern investiert gezielt in seine gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunft.
Mit der kantonalen Kostenbeteiligung positioniert sich Zug schweizweit als Vorreiter. Während in vielen Kantonen die Finanzierung der Kinderbetreuung primär Sache der Gemeinden ist oder stark vom Einkommen abhängt, setzt Zug auf ein einfaches, transparentes und für alle gleiches Modell. Die einheitliche Pauschale schafft Klarheit, Planungssicherheit und Fairness. Gleichzeitig trägt das Modell dazu bei, kantonsweite Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern. Familien profitieren unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie wohnen, von der gleichen kantonalen Unterstützung. Dies stärkt den Zusammenhalt innerhalb des Kantons und sorgt für vergleichbare Rahmenbedingungen.
Uwe Guntern
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