Auszeichnungen
Nominierung für Zuger Sportpreis und die Top Sportevents
Adolf Beeler, Treuhänder und Steuerexperte der Beeler + Beeler Treuhand AG in Rotkreuz. Foto: zvg
Wie immer Ende Februar: Die Steuerformulare flattern in alle Zuger Haushalte. Steuerexperte Adolf Beeler erklärt im Interview, was in diesem Jahr neu ist und wie man Steuern, Zeit und Ärger sparen kann.
Beginnen wir mit der Standardfrage: Welche Änderungen für die Zuger Steuerpflichtigen bringt die Steuererklärung 2023 mit sich?
Adolf Beeler: Im Vergleich zum letzten Jahr sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten. Zumeist betrifft es inflationsbedingte Anpassungen verschiedener Abzüge. Dazu die wichtigsten Änderungen:
• Anpassung der Höchstabzüge Säule 3a (gebundene Vorsorge): 7'056 Franken für Steuerpflichtige mit 2. Säule (bisher 6'883 Franken) bzw. 35'280 Franken für Steuerpflichtige ohne 2. Säule (bisher 34'416 Franken)
• Teuerungsbedingte Anpassung verschiedener Abzüge (bei Kanton und/oder Bund), wie insbesondere:
- Begrenzung des Abzugs für Fahrkosten des Arbeitswegs
- Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
- Selbst getragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten
- Kinderdrittbetreuungskostenabzug
- Zweitverdienerabzug
- Sozialabzüge wie z.B. Abzug für Ehepaare, übrige Steuerpflichtige, Kinderabzug, Mietzinsabzug
Am 26. November 2023 hat die Zuger Stimmbevölkerung ein revidiertes Steuergesetz angenommen. Welche Auswirkungen hat dies auf die Steuererklärung?
Das neue Steuergesetz gilt ab 1. Januar 2024 und wirkt sich somit erst auf die Steuererklärung des nächsten Jahres aus. Dennoch gut zu wissen, welche Änderungen damit verbunden sind:
- Unbefristete Beibehaltung der erhöhten persönlichen Abzüge im Zuge der Covid-Massnahmen
- Erhöhung Fremdbetreuungskostenabzüge und Eigenbetreuungsabzug
- Erhöhung Kinderzusatzabzug
- Generelle Senkung des Vermögenssteuertarifs
- Erhöhung Freibeträge bei der Vermögenssteuer
- Moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs
Kommen wir zu konkreten Fragen: Können die Investitionen für den Einbau einer Ladestation als Energiesparmassnahme bei den Liegenschaftskosten abgezogen werden?
Da muss ich die Betroffenen enttäuschen. Obwohl es sich um eine entsprechende Sparmassnahme handelt, besteht kein direkter Zusammenhang mit der Liegenschaft, sondern ausschliesslich mit dem Elektrofahrzeug. Ein Abzug ist somit nicht möglich.
Wer ein Elektrofahrzeug fährt, erhält somit keinen Steuerbonus?
Das ist richtig. Zudem wurde entschieden, bei der einheitlichen Steuerpauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von einer Privilegierung für Elektrofahrzeuge abzusehen. Dies aus verfahrensökonomischen Überlegungen.
Ich arbeite im Homeoffice. Dabei entstehen mir Auslagen, welche von meinem Arbeitgeber nicht übernommen werden. Kann ich diese Aufwendungen bei den Steuern abziehen?
Ja, diese Kosten können anstelle der Berufskostenpauschale effektiv und anhand der Belege abgezogen werden. Das heisst aber auch: Die Berufskostenpauschale und gleichzeitig einen Homeoffice-Abzug geltend zu machen funktioniert nicht. Fazit: In den meisten Fällen dürfte die Anwendung der Pauschale vorteilhafter sein.
Stimmt es eigentlich, dass Unternehmer unbeschränkt Abzüge machen können, Angestellte jedoch kaum?
Diese Stammtisch-Meinung ist falsch. Viele Angestellte verschenken Geld, weil sie legitime Abzüge gar nicht oder unvollständig zum Abzug bringen und – im Gegensatz zu den meisten Geschäftsinhabern – keine langfristige Steuerplanung betreiben. Übrigens: Unternehmer können ausschliesslich die geschäftsmässig begründeten Auslagen zum Abzug bringen. Das kann mit einer Kontrolle durch die Steuerverwaltung überprüft werden.
Kommen wir zum Eigenheimbesitzer. Angenommen ich investiere 100'000 Franken in die Sanierung meiner Liegenschaft. Kann ich alles bei den Steuern abziehen?
Das kommt darauf an. Werterhaltende Ausgaben können Sie vollständig geltend machen. Dazu gehören alle Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur, Instandstellung und Ersatz bestehender Bauten (z.B. gleichwertiger Ersatz der alten Küche). Wertvermehrende Kosten können dagegen erst bei einem Verkauf der Liegenschaft im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden (z.B. Einbau eines zusätzlichen Badezimmers). Ausnahme: Investitionen in Energiesparmassnahmen bereits bestehender Immobilien können aufgrund einer Sonderregel immer abgezogen werden (z.B. neues Solardach).
Viel zu lesen war über die Individualbesteuerung. Wie ist dort der Stand der Dinge?
Der Bundesrat wird bis März 2024 eine Botschaft zuhanden des Parlaments erarbeiten. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Die Individualbesteuerung verfolgt das Ziel, möglichst hohe Arbeitsanreize für Zweitverdienende zu setzen und die Chancengleichheit der Geschlechter zu fördern. Zudem wird die als «Heiratsstrafe» bekannte Höherbelastung von bestimmten Ehepaaren beseitigt. Ob und wann die Individualbesteuerung eingeführt wird, steht allerdings noch in den Sternen.
Die Zinsen sind im vergangenen Jahr gestiegen. Hat das einen Einfluss auf die Bezahlung der Steuerrechnung?
Ja, wer die Steuerrechnung 2024 Kanton Zug statt am 31. Dezember bereits bis zum 31. Juli dieses Jahres bezahlt, kann 2 % Skonto abziehen. Dies entspricht umgerechnet einem Jahreszins von 4,8 %, der erst noch steuerfrei gutgeschrieben wird. Achten Sie zudem darauf, dass die provisorische Rechnung genügend hoch ist, um maximal vom Skonto zu profitieren. Aber Achtung: Wer dagegen verspätet zahlt, muss mit Verzugszinsen von 4,0 % rechnen.
Was passiert eigentlich, wenn man keine Steuererklärung einreicht?
Wenn die betreffende Person die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht bzw. ergänzt, wird eine sogenannte Ermessensveranlagung durchgeführt, d.h. die Steuerfaktoren werden von der Steuerverwaltung «geschätzt». Stellt sich in der Folge heraus, dass die Ermessensveranlagung zu niedrig ausfiel, werden Nachsteuern und Bussen erhoben. Das Versäumnis selbst wird unabhängig von Nachsteuern und Bussen mit einer Ordnungsbusse bis zu 1'000 Franken, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis zu 10'000 Franken bestraft. Im Übrigen kann eine Ermessensveranlagung nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden.
Letzte Frage: Wo kann ich am meisten Steuern sparen?
In der Regel mit Einzahlungen in die Pensionskasse. Mögliche Einkaufslücken sollte man jedoch nicht auf einmal in die Kasse einzahlen, sondern mittels Steuerplanung auf mehrere Jahre verteilen. Ebenso kann man als Grundeigentümer mit grösseren Renovationsvorhaben durch eine geplante Verteilung auf zwei oder mehrere Jahre einen bedeutenden Steuerbetrag sparen. Der Effekt verstärkt sich zudem, wenn solche Massnahmen in Jahren mit hohen steuerbaren Einkünften umgesetzt werden.
Uwe Guntern
Zuger Steuerratgeber 2024
Aufgrund der grossen Nachfrage erscheint auch in diesem Jahr eine Neuauflage des beliebten und leicht verständlichen Zuger Steuerratgebers. Der Ratgeber wurde aktualisiert und enthält in übersichtlicher Form sämtliche aktuellen Tipps und Tricks. Er steht ab dieser Woche unter www.beeler.ch als kostenloser Download zur Verfügung und ist als Ergänzung zum eTax.zug der Steuerverwaltung konzipiert.
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